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Rechtstreitkosten

Zum Beitrag: Gerichtsverhandlung und Urteil

Unglaublich: Richter verschickt seine "Staatsgeheimnisse"

 

 



Richter seien von einer Sicherheitsüberprüfung ausgenommen, weil es jetzt deutsche Verschlusssachen seien!

Ablehnung des Befangenheitsantrags

In der Ablehnung des Befangenheitsantrags werden natürlich alle einzelnen Punkte sorgfältigst abgelehnt. Interessant ist die Sache mit dem gesetzlichen Richter, - seine fehlende gesetzlich erforderliche Sicherheitsüberprüfung gemäss § 9 SÜG. Hierzu schreiben die Richter Diehl, Nitsche und Humbert des 1. Senats vom Finanzgericht Neustadt: „dass es einer Sicherheitsprüfung der an dem vorliegenden Klageverfahren beteiligten Richter - und damit auch des Richters am Finanzgericht Gebel - nach § 2 Abs 3 Nr. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) nicht bedarf. Insbesondere handelt es sich bei dem Urteil des OLG Koblenz nicht um eine NATO-Verschlusssache, d.h. um eine von der NATO herausgegebene Verschlusssache, sondern vielmehr um ein von einem deutschen (Straf-)Gericht verkündetes Urteil und damit um eine nationale Verschlusssache, auf die das SÜG Anwendung findet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Urteil die NATO betreffende Informationen enthält.“

Geheimnisse werden von der Justiz gemacht wie man sie gerade braucht!

Damit bestätigen die Richter, wie getrickst wurde. Im Urteil werden angebliche NATO-Geheimnisse aufgeführt, die aber bei der NATO nie unter Verschluss, und damit keine Geheimnisse waren. Sie wurden Staatsanwalt Dr. Engelstätter offen übergeben und er, bzw. OStA Weiß haben sie illegal zu deutschen geheimen Verschlusssachen gemacht. Also, mir wurden NATO-Geheimnisse zur Bestrafung angelastet, obwohl es keine gab, aber für die Richter sind es deutsche Geheimnisse, damit sie unter die Ausnahmeregelung des SÜG fallen. Ist das nicht Justiztrickserei? Aber diese Richter hatten alle Verfahrensbeteiligten ohne Ü2-Sicherheitsüberprüfung und damit als Unbefugte zugelassen und ihnen die geheimen VS gegeben. Sie hatten den Verrat begangen. Wenn Geheimschutzlaien Richter spielen! Wo ist da die Kontrollfunktion der Abgeordneten?

Noch eine Variante:
Es gibt gar keine NATO-Geheimnisse im Urteil!

Aber, aus meiner Anzeige gegen StA’in Hertrich wegen deren Weitergabe des Strafurteils an den nicht sicherheitsüberprüften Richter Gebel ergibt sich noch ein anderer Aspekt. In der Ablehnung meiner Anzeige heisst es:

 „Im Übrigen wurden dem Finanzgericht gerade keine NATO-Verschlusssachen übermittelt. Die entsprechenden Teile des Urteils wurden von der Vorlage ausgenommen.

Und niemand darf bei dieser Trickserei aufmucken. Wo ist die Kontrolle durch das Parlament?

 

Man mag das als lustig ansehen. Es zeigt aber wie hinterhältig gearbeitet wird. Um das Urteil den Parteien vorenthalten zu können, bezeichnet man es als geheim, für die Justiz dagegen behauptet man, die geheimen NATO-Informationen seien herausgenommen worden und es sei deshalb nicht mehr geheim. Denn andere als NATO-Geheimnisse gab es nicht. Der Umgang mit geheimen VS, „Staatsgeheimnissen“ in der Justiz ist erschütternd. Wenn die geheimen Information herausgenommen wurden, dann ist das Urteil keine Verschlusssache mehr. Sie hätte aufgehoben werden müssen.  Hier fehlen der Justiz Grundkenntnisse der Geheimhaltung. Sie ist ein Sicherheitsrisiko, das dringend mehr Aufmerksamkeit benötigt.

 

Ich habe das dem FG mitgeteilt und erneut um die Informationen gebeten, was aus dem Urteil herausgenommen wurde. Hier geht es zu meinem Schreiben (12.10.2020).

Die Antwort wird nach wie vor verweigert. Eine Vorbereitung für eine Verhandlung wird blockiert.

Aber, es gibt eine Einladung zum Gerichtstermin am 18.11.2020, 9:00 Uhr, Saal C 04, beim Finanzgericht Neustadt – ohne Agenda, so dass das Gericht nach seinem Belieben verfahren kann.

Zu unserem Vorbereitungsschreiben zur Gerichtsverhandlung (19.10.2020).

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Gerichtsverhandlung und Urteil

Kein Geheimschutzbeauftragter

Die Gerichtsverhandlung beim FG Neustadt zeigte, dass das Gericht unter dem Druck der höheren Justiz stand und die Klage zurückweisen musste. Da ich wusste, dass das Gericht nicht qualifiziert war für geheime Verschlusssachen (VS), hatte ich schon vorher beantragt, dass der Geheimschutzbeauftragte für Fragen und Beratung anwesend sein sollte. Es war jedoch niemand da.
Stattdessen hatte das Gericht zwei ehrenamtliche Richter, den Polizeibeamten und Dipl.-Verwaltungswirt Jakobs und die Verwaltungsangestellte i.R. Kirch für die Verhandlung mit geheimen VS eingeladen. Macht nichts, meinte der vorsitzende Richter Diehl. Sie haben keine Akteneinsicht und erfahren den Fall nur durch die mündlichen Beiträge.

Keine Ermächtigung der Richter für "Geheim"

Da das Gericht das geheim eingestufte Strafurteil angefordert hatte und ich ihm die mir als geheim vorgehaltenen NATO-Daten geschickt hatte, fragte ich nach den entsprechenden Ermächtigungen für Geheim der Senatsmitglieder. Der Vorsitzende erklärte, dass eine solche nicht erforderlich sei. Scheinbar war ihm jedoch nicht ganz wohl dabei. Denn nun machte das Gericht eine Pause um sich zu beraten, ob man nicht-öffentliche Sitzung anberaumen solle. Es waren zwar keine Gäste da, aber man führte danach offiziell eine nicht-öffentliche Sitzung durch. Bei den vorliegenden Geheimnissen hätte man richtigerweise eine geheime Sitzung durchführen müssen. Das zeigt, dass der Senat nicht für geheime VS qualifiziert war. Juristen kennen halt nur das GVG und nicht das Geheimschutzrecht. Sie sind auch nur Menschen und gehen Problemen aus dem Weg um ihr Ziel zu erreichen.

Kein Nachweis eines beglaubigten Strafurteils

Dann trug der Berichterstatter Geibel den Sachverhalt vor. Ich wies darauf hin, dass dem Gericht kein beglaubigtes Urteil vorlag und zeigte auf die mir vorliegende geheime Kopie des Urteils mit der Beglaubigung. Den Beweis einer Beglaubigung trat das Gericht nicht an. Vielmehr meinte dann der Berichterstatter Geibel, er beziehe sich ja auf die Einreichungen, die ich ihm geschickt habe. Diese waren aber nur offene Auszüge und hatten erst recht keine Beglaubigung. Die Scheinheiligkeit und Unsicherheit im Geheimschutz war offensichtlich. Der Senat hatte das Strafurteil als geheime VS und die angeblich geheimen Daten - nur nicht die dafür erforderliche Ermächtigung. Insofern hätte er geheime VS gar nicht sehen dürfen. Insbesondere ist zu bezweifeln, dass er qualifiziert war, über solche geheime Tatobjekte und Vorgänge zu urteilen.

Anstatt die berufliche Veranlassung der Tat zu prüfen, wurde der strafrechtliche Vorwurf herangezogen.

Der Berichterstatter hat stets betont: "Ob der strafrechtliche Vorwurf zu Recht erhoben wurde, ist für die Prüfung des Veranlassungszusammenhangs im Übrigen nicht entscheidungserheblich." Ja, er hätte den beruflichen, bzw. betrieblichen Tathergang prüfen müssen. Das hatte er gerade nicht getan. Denn dort gab es keine Geheimnisse. Er hatte in der Verhandlung selbst darauf hingewiesen, dass er die von mir eingereichten Urteilsauszüge verwendet hatte. Das waren aber gerade die nachträglich zu Staatsgeheimnissen erhoben "strafrechtlichen Vorwürfe", die nicht entscheidungserheblich sein sollten und nicht die im Urteil aufgeführten Feststellungen der  Ermittler, die bei der NATO keine Geheimnisse waren.

Aus den festgestellten "Versehen", falschen "Annahmen",  fehlenden Kennzeichnungen, wahllosen Einstufungen im Urteil können keine NATO-Geheimnisse entstehen.

In den Feststellungen im Strafurteil heisst es nämlich (Hervorhebungen sind von mir):

"Dass diese Dateien unbeschränkt im DHS abgelegt und damit für alle zum internen NS-System des Hauptquartiers Ramstein Zugangsberechtigten einsehbar waren, beruhte auf einem Versehen. Die Dateien waren ursprünglich in einem auf die Zahl der berechtigten Techniker zugangsbeschränkten Bereich abgelegt gewesen, jedoch von einem der Techniker auf Order eines Dienstvorgesetzten in das DHS verschoben worden, wobei er der Annahme war, die angelegte Zugangsbeschränkung bliebe im

DHS erhalten, was aber nicht der Fall war. Obwohl die Dateien geheim waren, waren sie weder in der Kopfzeile der einzelnen Tabellenblätter noch in den jeweiligen Me- tadaten entsprechend gekennzeichnet. Die Metadaten enthielten wahllos Einstufungen von NATO-RESTRICTED über NATO-CONFIDENTIAL bis NATO-UNCLASSIFED. [Kein NATO SECRET!]. Die Einstufungsvermerke waren automatisch aus verschiedenen, zur Dateierstellung benutzten Mustervorlagen übernommen worden, ohne sie jemals dem tatsächlichen Geheimhaltungsgrad der fertigen Dateien anzupassen. Sie beruhten somit auf bloßem Zufall. In der Kopfzeile der Dokumente fehlte (von einer Ausnahme abgesehen) jeglicher Einstufungsvermerk."

Passwörter wie bei kleinen Kindern in der grössten Sicherheitsorganisation!

"Soweit sie Passwörter für den Zugang zu den Servern enthielten, entsprachen diese

in keiner Weise den NATO-Sicherheitsvorschriften. Sie enthielten nicht die vorgeschriebeneAnzahl und Art von Zeichen und waren teilweise realen Worten (z." Vegas",engl.: "Letmein" für "!et me in") nachgebildet. Teilweise konnten sie aus ihrer Funktion generisch abgeleitet werden; z. B. „admin010" für den Administratorzugang des Servers 010 (IP 10.96. ) ..."
usw.

Die betrieblichen Daten und Vorgänge lagen dem Gericht vor. Sie wurden aber ignoriert - sie waren nämlich nicht die ersehnten NATO-Geheimnisse.

Diese "Feststellungen" der Ermittler lagen dem Senat vor. Nur, sie beweisen gerade nicht, dass die mir vorgehaltenen Daten NATO-Geheimnisse waren. Denn mit diesen offenen Daten konnte man keinen Landesverrat, bzw. landesverräterische Ausspähung betreiben. Sie waren weder formell als Geheimnis zu erkennen, noch wurden sie geheimgehalten. Sie waren betrieblich, sogar durch die Direktive AC 25-2 nach dem Prinzip "Responsibility-to-share" einfach für jeden verfügbar gemacht und durch das Service-Desk sogar in das offene Netzwerk verschoben. Ich hatte sie ja schon 2010 darauf aufmerksam gemacht!

Das Finanzgericht durfte nicht das Strafverfahren durchkreuzen und musste den Betrug mittragen.

So dumm das auch für die NATO gelaufen war, die deutsche Strafjustiz gibt sich noch dafür her, der NATO diese Dummheiten mit der Kürzung meiner NATO-Rente zu vergolden. Da darf natürlich ein Finanzgericht nicht widersprechen. Also hat das FG diese Daten aus dem betrieblichen Veranlassungszusammenhang der NATO einfach ignoriert und den strafrechtlichen Vorwurf aus der "Rechtlichen Beweiswürdigung" des Urteils herangezogen. Denn dort wurden ja Staatsgeheimnisse unterstellt.
Mit der Nicht-Zulassung der Revision erhält sich die Justiz die Arbeit und ich werde noch viel berichten können.

Das Urteil