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Auch das Amtsgericht Rockenhausen entscheidet am Gesetz vorbei

Urteil Rockenhausen
Aktenzeichen: 1 Cs 6021 Js 22092/20

Meine Internet-Seite https://natospion.de ist dem Generalbundesanwalt und der NATO ein Dorn im Auge. Zeigt sie doch auf, wie der Generalbundesanwalt nachgeholfen hatte, die offenen Daten von HQ AIRCOM mir als ein Staatsgeheimnis anzulasten. Er hatte einfach den Stempel „GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ aufgedrückt und sie zur geheimen Verschlusssache erhoben. Jedem normal-Denkenden leuchtet ein, dass offene Inofrmationen nicht per Order zu einem Geheimnis gemacht werden können und erst recht ist dies gesetzlich nicht erlaubt. Nun gibt es, wie unter Menschen  auch, auch in der Justiz Betrüger, die z.B. alles tun um in ihrer Karriere vorwärts zu kommen. Und normalerweise hätte das ja auch klappen müssen und wurde mit Sicherheit bei mir nicht zum ersten Mal angewandt. Denn geheime Verschlusssachen sollen unter Verschluss bleiben, also würde die Öffentlichkeit nie davon Kenntnis erlangen.

Seit 1994 werden in der Justiz die Geheimschutz-Gesetze missachtet.
Der Fall Manfred Klag ist längst kein Einzelfall. Es gibt auch in der Justiz viele Betrogene, viele "Me too".

Wenn man jedoch so nachlässig ist und schon bei der höchsten Justiz die Staatsanwälte nicht für den Geheimschutz, sprich die Staatssicherheit qualifiziert und sie selbst ihre „GEHEIMNISSE“ an weitere Unbefugte weitergibt, dann bleibt es einem Manfred Klag mit 33 Jahren Geheimschutz-Erfahrung auch nicht verborgen. Zum ersten Mal nun konnte ich die Betrügereien in Landesverratsverfahren in der Justiz aufdecken, nämlich, dass die Justiz seit 1994 an der Geheimschutzgesetzgebung vorbei nach längst veralteten Kommentaren zur Rechtsprechung verurteilt wie zu Kaisers Zeiten. Und dieser Fall ist nachweislich kein Einzelfall. Ein ähnlich Betroffener, der auch von der Justiz reingelegt wurde, hat sein schreckliches Schicksal im Buch „Für die Freiheit kämpfen“ bei Amazon veröffentlicht.

Beim Fall Manfred Klag wurde die Justiz beim Betrug erwischt!

Deshalb hält sich der General-bundesanwalt zurück und schickt das Amtsgericht Rockenhausen vor.

Wenn man jedoch so nachlässig ist und schon bei der höchsten Justiz die Staatsanwälte nicht für den Geheimschutz, sprich die Staatssicherheit qualifiziert und sie selbst ihre „GEHEIMNISSE“ an weitere Unbefugte weitergibt, dann bleibt es einem Manfred Klag mit 33 Jahren Geheimschutz-Erfahrung auch nicht verborgen. Zum ersten Mal nun konnte ich die Betrügereien in Landesverratsverfahren in der Justiz aufdecken, nämlich, dass die Justiz seit 1994 an der Geheimschutzgesetzgebung vorbei nach längst veralteten Kommentaren zur Rechtsprechung verurteilt wie zu Kaisers Zeiten. Und dieser Fall ist nachweislich kein Einzelfall. Ein ähnlich Betroffener, der auch von der Justiz reingelegt wurde, hat sein schreckliches Schicksal im Buch „Für die Freiheit kämpfen“ bei Amazon veröffentlicht.

Das Urteil wurde beim OLG Koblenz öffentlich verlesen, aber später "GEHEIM" eingestuft - niemand sollte es sehen!

So hatte sie dennoch akzeptiert, dass das Urteil beim OLG Koblenz bereits stundenlang öffentlich bekanntgegeben wurde und dabei keine Verpflichtung zur Geheimhaltung beschlossen wurde. Dass der Senatsvorsitzende beim OLG Koblenz das Urteil später dennoch geheim einstufen liess, zeigt sein widerrechtliches Handeln. Die Öffentlichkeit sollte nicht erfahren wie hinterhältig ich verurteilt wurde. Denn die Dokumente wurden nachträglich GEHEIM gefälscht und einen Verrat konnte mir das Gericht nicht nachweisen. Der wurde lediglich für irgendwann in der Zukunft unterstellt.

Für die Justiz ist der Stempel "GEHEIM - amtlich geheimgehalten" lediglich Selbstverteidigung!

Schön, dass das Amtsgericht Rockenhausen nun bestätigt hat, dass eine Veröffentlichung des Urteils nicht strafbar ist. So verhöhnt unsere Justiz den Geheimschutz. Was ist da ein Stempel „GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der Justiz wert?

Eine halbe Seite musste zur Bestrafung herhalten.

Alles was nun der jungen Richterin, Frau Sander für die Bestrafung übrig blieb, war die Seite 99 im Buch der Internet-Seite https://natospion.de  - und die ist im Urteil noch falsch als Seite 90  angegeben. Die wurde  offensichtlich sorgsam ausgewählt: Vor allem hatte sie kein „GEHEIM – amtlich geheimgehalten“, unterlag also nicht der Fälschung, war keine geheime Verschlusssache und Richterin Sander brauchte keine Sicherheitsberechtigung.

Schlitzohrig wie man bei der Justiz aber ist, hatte sie es jedoch unterlassen darauf hinzuweisen, dass die Seite – wie auch das ganze Vernehmungsprotokoll – von Anfang an offen war. Ein Beschluss zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit konnte also gar nicht mehr erlassen werden, da das Protokoll bereits offen war. Weiterhin hat sie nicht die Herkunft nachgewiesen. Auch die nachträgliche Fälschung zu „GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ wurde ausgelassen, damit sie den Betrug nicht thematisieren musste. Darüber hinaus hatte sie unterschlagen, dass die veröffentlichte Seite nicht mit dem Original übereinstimmt, und somit auch diese Seite nicht sicherheitsrelevant ist. Richterinnen dürfen auch ohne Fachwissen entscheiden. Wichtig ist, dass sie das geforderte Urteil erlassen.

So einfach machte es sich Richterin Sander: Begründung brauchte sie nicht!

Lapidar heisst es im Urteil von Richterin Sander zu ihrem einzigen Strafvorwurf:

„Durch die Veröffentlichung der polizeilichen Vernehmung des Zeugen Peters auf Seite 90 des Buches ,,Geheim - amtlich geheimgehalten - betrügt so der Generalbundesanwalt ?" hat sich der Angeklagte der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen schuldig gemacht, § 353d Nr. 2 StGB.“ (Anmerkung: Seite 90, sollte wahrscheinlich Seite 99 heissen).

Das Urteil stand schon lange vor der Verhandlung fest. Die junge Richterin stand unter der Beobachtung des Gerichtspräsidenten Edinger.

Man hat der jungen Richterin, Frau Sander angemerkt, dass es nicht ihr Urteil war. Sie wurde offensichtlich von Gerichtspräsident Edinger vorgeschickt. Das war auch daran zu erkennen, dass Gerichtspräsident Edinger nach der angeblichen Beratungspause zur Urteilsverkündung hinzu kam um zu sehen, dass seine junge Richterin auch gefolgsam machte, was ihr aufgetragen war. Insgesamt kein Ruhmensblatt des Gerichtspräsidenten Edinger und die junge Richterin Frau Sander hat ihren Eintritt in die rechtswidrigen Machenschaften der Justiz geschafft. Bei der Berufung wird es sicherlich ein ähnliches, hinterhältiges Theater geben.

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