Die Betrugsserie der NATO wurde fortgesetzt
Nach dem ersten Betrug der NATO, dem Vortäuschen von Geheimnissen, folgte der zweite: Das Einkassieren der NATO-Rente.
Zynisch: Ohne Tadel in den Ruhestand entlassen!
Aber 6 Tage danach verhaftet. Warum?
NATO HQ AIRCOM in Ramstein, mein früherer Arbeitgeber hatte es geschickt angestellt, mich um meine NATO-Rente zu bringen. Er hatte mich ohne Tadel in den Ruhestand geschickt, hatte aber bei der deutschen Polizei Strafanzeige wegen Diebstahls geheimer Daten eingereicht. Ist das nicht zynisch?
Damit bei der NATO nicht ermittelt wurde, der Sicherheitssaustall unangetastet blieb!
Warum hatte AIRCOM das gemacht? Damit bei AIRCOM der Sicherheitssaustall nicht untersucht werden konnte. AIRCOM hätte gemäss seinen eigenen Sicherheits- und Disziplinar-Regularien mir mögliche Vorwürfe zur Kenntnis bringen müssen, damit ich mich hätte verteidigen und sie klären können. Dann wäre das Sicherheitschaos aber schon aufgeflogen - allerdings nur intern und nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Die NATO wollte aber den ganz grossen Coup und ist nun selbst zu ihrem eigenen Whistleblower für seine Schlampereien geworden.
Die deutsche Justiz macht für die NATO die Drecksarbeit
Man hatte mir nichts verraten und die deutsche Justiz die unangenehme Drecksarbeit machen lassen. Erst dort wurden die Daten für das Gericht zu geheimen Verschlusssachen gefälscht. Die Ermittler hatten die NATO einfach nicht reingelassen und forensische Ermittlungen nicht zugelassen. Die Zeugen konnten den Ermittlern erzählen was sie wollten. Und sie haben munter NATO-Geheimnisse an die Ermittler verraten, damit diese mir angelastet werden konnten.
Nach der Verurteilung hatte die NATO abgesahnt
Clever wie die Oberen bei AIRCOM waren, hatten sie das Urteil abgewartet und mir dann nach 2 ½ Jahren ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Loyalität eröffnet. Meine Einwände an den Kommandeur von AIRCOM bleiben unberücksichtigt und unbeantwortet. Denn ich hatte aufgezeigt, wie seine Mitarbeiter seine NATO-Geheimnisse an Unbefugte verraten hatten. Gegen sie wurde nichts unternommen, das durfte nicht thematisiert werden. Von disziplinarischen oder juristischen Maßnahmen ganz zu schweigen. Das Verfahren zog sich in die Länge, weil man die eigenen Disziplinarvorschriften nur zu seinen eigenen Gunsten beachtete. Man bezog sich auf das Strafurteil, legte es mir jedoch nicht vor. Als man mir im Gefängnis eine Kopie vorlegte, war diese weder unterschrieben noch beglaubigt. Darüber hinaus habe ich nie die übersetzte englische Version gesehen, die man dem Disziplinarboard vorlegte. Meine Einwände über das Vorgehen wurden ignoriert. Dem Disziplinarboard hat die Personalchefin, Frau Ingrid Gartside Schreiben vorenthalten, und so ging es mit dem Betrug weiter.
Das Disziplinarboard, unter Vorsitz von Colonel Noleveaux, Oberst Lutz und Chris Brown entschied dann ohne Anhörung, im stillen Kämmerlein, dass ich aufgrund meiner Verurteilung gegen die Loyalität verstossen hätte und mir gemäss der NCPR meine NATO-Rente um 60% gekürzt würde.
Der SACEUR hatte noch eins drauf gesetzt
Der SACEUR (SHAPE) muss eine Empfehlung des Disziplinarboards, meine NATO-Rente um 60% zu kürzen, gemäss den Regularien entweder bestätigen oder ablehnen. Nach weiteren 20 Monaten hatte er jedoch entschieden, meine NATO-Rente nicht um 60%, sondern um 67% zu kürzen. Die NATO wusste, dass das illegal war, der SACEUR durfte die Empfehlung nicht eigenmächtig ändern. Warum hatte er das getan?
Die Schikane war schon eingeplant
Das war schon so geplant, dass ich zum NATO Administrative Tribunal (NAT) gehen musste, um gegen die Rentenkürzung vorzugehen. Dort konnte dann das NAT die zusätzliche Kürzung des SACEUR um 7% zurücknehmen, aber die 60%ige Kürzung bestehen lassen. Damit hatte ich ein bisschen Recht bekommen, damit auch ich ein Erfolgserlebnis haben sollte. Aber die 60% wurden einbehalten. Natürlich ging es auch darum, mir extra Kosten von einigen Tausend Euro aufzuerlegen.
Schikane wo es nur ging -
persönliche Papiere aus den Asservaten wurden an die NATO gegeben
Die Aggression gegen mich wurde auch an anderer Stelle gezeigt. KHK Schlicher und KOK Schäfer vom LKA Mainz legten dem Generalbundesanwalt Dokumente aus meinen Asservaten vor, mit angeblichem Bezug zur NATO, die nicht an mich herausgegeben werden dürften. Frau Dr. Heike Neuhaus bestätigte dies, verweigerte die Rückgabe und überliess sie HQ AIRCOM. Ich musste einen langwierigen Rechtsstreit vor dem Amts- und dem Arbeitsgericht einleiten, um sie zurückzuerhalten. Es sollten militärisch hochbrisante Informationen der NATO sein, die ich nicht zurückbekommen dürfe.
Das Arbeitsgericht muss dem Generalbundesanwalt frönen, selbst wenn es schwer fällt
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern, natürlich dem Generalbundesanwalt gehorchend, tat alles, um es erst gar nicht zu einer Verhandlung über die Papiere kommen zu lassen. Richter Benra war sich seiner Entscheidung nicht sicher und wies darauf hin, dass das Arbeitsgericht über 500 Fälle im Jahr habe; das Landesarbeitsgericht habe nur wenige. Die unterlegene Partei könne ja vor das Landesarbeitsgericht zu gehen.
Richter Benra wollte mit den Dokumenten auch nichts zu tun haben. Deshalb folgte er den mehr als nebulösen Argumenten des SHAPE-Vertreters, Herrn Bartels und sprach HQ AIRCOM Immunität vor dem Gericht zu, auch wenn die militärischen Einheiten bei der NATO gemäss Artikel 2 des Ottawa-Abkommens ausdrücklich davon ausgenommen sind.
Die Scheu vor einer Berufung
Da man von Seiten der NATO offensichtlich doch nicht von seiner gewährten gerichtlichen Immunität überzeugt war und man eine Berufung scheute, passierte das Unglaubliche: Wenige Tage nach der Urteilsverkündung lieferte ein DHL-Express ein Paket mit den angeblich militärisch hochbrisanten Dokumente ab. Jetzt mit einem Begleitschreiben, dass es sich nur um alte, bzw. meine persönlichen Dokumente handele ("Although some of the documents carry a NATO security classification, their age and the fact that they are annexes to documents sent by yourself leads me to conclude that they are no longer classified.) Die Dokumente wurden vorher gar nicht angesehen; das Arbeitsgericht wurde belogen. Es ging nur um Schikane von LKA, Generalbundesanwalt und NATO. So erhalten sich die Staatsbediensteten ihre steuerfinanzierten Jobs und klagen dann auf Überlastung.
Klage gegen HQ AIRCOM
Um diese Erfahrung reicher habe ich jetzt beim Arbeitsgericht Kaiserslautern auf Erstattung der einbehaltenen NATO-Rente durch das Disziplinarboard von HQ AIRCOM geklagt. Und - die Schikane der NATO kam prompt: Meine NATO-Rente wurde erneut gekürzt. Ohne Ankündigung, ohne Begründung, ohne zu antworten! Erneut hat sich Herr Bartels, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung in SHAPE mit einer 24-seitigen Eingabe um Immunität für die militärischen Hauptquartiere bemüht. Nur, Konkretes konnte er nicht liefern. Er versucht u.a. das Gericht zu belehren, dass,
- weil gemäss Artikel 11 des Hauptquartier-/ Paris-Protokolls bei NATO-Einheiten nicht gepfändet werden dürfe, auch kein Gerichtsverfahren möglich oder sinnvoll sei;
- weil SHAPE nicht selbst vor Gericht erscheinen müsse,
- weil der Aufnahmestaat, Deutschland, dafür einspringen könne, wäre das gerichtliche Immunität
- und er behauptet: ich sei noch immer dem Personalmanagement der NATO unterworfen, insofern wäre die interne NATO-Gerichtsbarkeit zuständig und nicht ein deutsches Gericht.
NATO versucht erneut den Trick mit der Immunität
Eine Güteverhandlung fand bereits statt. In der nächsten öffentlichen Verhandlung am 1.4.2021, 12:00 Uhr beim Arbeitsgericht KL soll nun ausschliesslich über eine Immunität verhandelt werden. Grundsätzlich bestätigt Artikel 5 des Ottawa-Abkommens die diplomatischen Privilegien und Immunitäten für den diplomatischen Teil der NATO. Aber das gleiche Abkommen verneint diese in Artikel 2 ausdrücklich den militärischen Einheiten. Das macht im Prinzip auch Sinn: Denn wer Waffengewalt ausübt, darf nicht noch gerichtliche Immunität geniessen - oder ?
Dass es für das Funktionieren der militärischen Hauptquartiere gewisse Regelungen und Vorrechte gibt, ist normal. Nur, gerichtliche Immunität ist nicht dabei.
Bewusste Falsch-Darstellung: NATO-Rentner würden noch immer dem Personalmanagement der NATO unterstehen!
Der SHAPE-Vertreter brachte jedoch auch eine unglaubliche Vorstellung ins Spiel: Ich sei noch immer ein internationaler NATO-Beschäftigter (NIC), wenn auch im Ruhestand. Deshalb würden für mich die NATO-Regularien (NCPR) gelten. Ich würde noch immer unter das Personalmanagement der NATO fallen. Die Disziplinar-Regeln verweisen zwar auch auf ehemalige Mitarbeiter und man möchte im ersten Augenblick glauben, dass die NATO ihre ehemaligen Beschäftigen bis zu ihrem Lebensende unter der Fuchtel habe. Aber internationale NATO Beschäftigte sind keine deutschen Beamten. Sie zahlen selbst ihre Beiträge zur NATO-Rente und erlangen für ihre Arbeitsleistung Anwartschaften wie bei der Deutschen Rentenversicherung. Das heisst, die NATO-Rente ist Eigentum des ehemaligen Mitarbeiters. Sie wird nur von der NATO treuhänderisch verwaltet. Insofern würde ein Gericht auch nicht in das Vermögen der NATO pfänden, sondern lediglich das von der NATO gestohlene Vermögen an den rechtmässigen Eigentümer, den ehemaligen Beschäftigten zurückgeben.
Ansprüche müssen in der Dienstzeit geltend gemacht werden
Auf frühere Mitarbeiter kann nur zurückgegriffen werden, wenn der Anspruch der NATO bereits während der Dienstzeit entstanden ist und von der NATO geltend gemacht wurde. Z.B., wenn der Mitarbeiter wegen einer Sache fristlos entlassen wurde. Dann entstand der Anspruch während des Dienstes, eine Disziplinarmaßnahme kann dann aber erst nachträglich erfolgen. Bei mir gab es jedoch keinen Tadel während meiner Dienstzeit. Die NATO hatte heuchlerisch den "Sauberen" vorgetäuscht, um nachträglich abzusahnen.
Die NATO-Regularien (NCPR) gelten nur für aktive Beschäftigte
Bei genauerem Hinsehen in die Präambel der NATO-Regularien (NCPR) zeigte sich, wie falsch auch diese Angaben des SHAPE-Vertreters waren. Denn dort ist klar geregelt, dass die NCPR nur für die aktiven Beschäftigten gelten. Der SHAPE-Vertreter, Herr Bartels gaukelte auch hier dem Gericht falsche Informationen vor. Mit dem Ausscheiden aus der NATO ohne jegliche Tadel war ich von allen möglichen Vorwürfen gemäss den NCPR entlastet. Die Personalchefin, Frau Gartside verlangte sogar an meinem letzten Arbeitstag noch die NCPR zurück! Alle danach von der NATO durchgeführten Maßnahmen waren gemäss ihren eigenen NCPR illegal und sind hinfällig. Das bezieht sich sowohl auf das Disziplinarverfahren als auch auf das Verfahren vor dem Tribunal.
Der Betrug ging mit dem Disziplinarverfahren weiter
Damit ist nicht nur die Lüge der NATO-Geheimnisse enttarnt, die die deutsche Justiz erst nachträglich zu deutschen geheimen Verschlusssachen gefälscht hatte, sondern auch der Betrug um die NATO-Rente. Denn das Disziplinarverfahren, 2 ½ Jahre nach meinem Ausscheiden war gemäss den eigenen NATO-Regularien, den NCPR illegal. Das Disziplinarboard hatte sein Handeln bewusst nicht nach den NCPR geprüft. Ihm stand ein Rechtsberater zur Seite. Die Mitglieder des Boards wussten daher was sie taten und mussten gehorchen.
Selbst das NATO-Tribunal agierte ohne Rechtsgrundlage
Noch schlimmer sieht es beim NATO Administrative Tribunal (NAT) aus. Es ist ein vom NATO-Rat eingesetztes Richtergremium. Die arroganten Herrn, dem Vorsitzenden Chris de Cooker und seinen Beisitzern John R. Crook und Laurent Touvet, verhandeln nicht öffentlich, keiner kommt da rein. Sie können nachträglich in ihrem Urteil schreiben was sie wollen. So sind auch ihre Urteile zu werten. Sie sind die Gerechten; ihre Urteile im Internet veröffentlicht, sind "sauber": (https://www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2018_05/2017_EN_judgments_orders.pdf, Fall 1104). Man sieht, dass die Herrn weder ihre Zuständigkeit gemäss den NCPR geprüft hatten, noch die Zuständigkeit des Disziplinarboards. Sie bestätigen sogar, dass mein Beschäftigungsverhältnis am 31.7.2012 endete, die Personalchefin Frau Gartside von HQ AIRCOM aber erst am 4. Februar 2015 Disziplinarmaßnahmen einleitete, in dem sie sich jedoch nicht auf den Vorgang während der Dienstzeit, sondern lediglich auf die nachverträgliche Verurteilung durch das deutsche Gericht berief. Weiter zitiert das NAT, dass ich danach meine Verpflichtungen gemäss Articel 12 (Verpflichtung zur Geheimhaltung und Diskretion) und Artikel 13 (Loyalität zur Orgnisation, Pflichten und Führung) der NCPR verletzt hätte und somit "einen Mangel an Loyalität, Diskretion und Bewusstsein gegenüber der Organisation" gezeigt haben sollte. Wohlgemerkt - das Urteil bestätigt, dass es keinen Nachweis über eine Weitergabe oder Weitergabeabsicht von mir an andere feststellen konnte. Das hat die NATO selbst getan.
Betrug unter dem Schutz der Immunität
Danach waren dem Tribunal die Fakten bekannt: Dass alle angezeigten Handlungen erst nach meinem Ausscheiden erfolgten. Dass das NATO-Tribunal, seine eigenen Rechte und Befugnisse nicht prüfte, kann man nur als Skandal betrachten. Dafür wird, wie das jetzt das Arbeitsgericht Kaiserslautern dem SHAPE-Vertreter gewähren soll, den NATO-Richtern (sie gehören natürlich nicht dem militärischen, sondern dem diplomatischen Teil der NATO an) noch Immunität gewährt. Damit sie den Betrug der NATO absichern.
Unrecht ist System bei der NATO
Dass diese kriminelle Konstruktion System hat, kann ich auch nachweisen. Eine anschliessende Revision wurde von den gleichen Richtern durchgeführt und - ohne überhaupt auf die Sache einzugehen - abgelehnt. Man bleibt unter sich, geniesst Immunität und gaukelt ein angeblich gerechtes Tribunal vor.
Sind diese Richter der NATO in "guter" Gesellschaft?
Mit dem Ignorieren der Anwendbarkeit ihrer eigenen Gesetzgebung, der NCPR, verspotten diese Richter dieses NATO-Tribunals nicht nur die NATO-Gerichtsbarkeit, sondern auch die internationalen Rechtsprechungen und Organisationen, die dieses Tribunal für gut und rechtens befürworten. Da erkennt man, auf welch subjektiven, auch politischen Beinen die internationale Justiz steht. Gerechtigkeit wird so lange vorgegaukelt, bis die Bürger aufgeben.
Die Militärs müssen für ihre Schäden einstehen
Die Disziplinarmaßnahme ist ein von HQ AIRCOM bewusst herbeigeführter militärischer Schadensfall gegen einen Dritten im Aufnahmeland Deutschland. Solche Fälle sind klar in Artikel 8 des NATO-Truppenstatus geregelt. Dabei ist SHAPE in Vertretung für HQ AIRCOM gerichtlich Partei. Ob sie selbst gerichtlich zu ihrer Verantwortung steht ist dabei unerheblich. Denn letztendlich verantwortlich für die Schadensregulierung ist die Bundesrepublik Deutschland.
Ob das Arbeitsgericht den Lügen des SHAPE-Vertreters auch diesmal glaubt?
Der Versuch des SHAPE-Vertreters, Herrn Bartels, dem Gericht vorzutäuschen, dass ich noch unter die NCPR fallen und die NATO-interne Gerichtsbarkeit gelten würde, ist damit auch als Lüge gescheitert. Die NATO kann nicht nach Gutsherrenart mit ihren ehemaligen Beschäftigen umgehen. Bei all diesen falschen Informationen des SHAPE-Vertreters sollte es der Vorsitzende des Arbeitsgerichts eigentlich leicht haben, von einer künstlich herbeigeredeten gerichtlichen Immunität von SHAPE Abstand zu nehmen und ein ehrliches Verfahren durchzuführen, anstatt sehenden Auges den Betrug der NATO noch gerichtlich zu manifestieren. Ich bin von der NATO unabhängig und kann wie jeder andere Deutsche Schäden durch die Militärs vor einem deutschen Gericht geltend machen. Für ein vorgetäuschtes Disziplinarverfahren ist das Arbeitsgericht zuständig.
Im Übrigen weisen die Ausführungsbestimmungen in Verbindung mit Art 10 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere vom 17. Oktober 1969 (der Rechtspersönlichkeit von SHAPE) in Artikel 2 darauf hin:
Die Ausführungsbestimmungen zum NATO Truppen-Statut sind deutlich
"Für Klagen gegen das Oberste Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, im Zusammenhang mit der Einrichtung oder dem Betrieb eines internationalen militärischen Hauptquartiers in der Bundesrepublik Deutschland ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk dieses Hauptquartier seinen Sitz hat."
Am 1. April 21 muss sich das Arbeitsgericht Kaiserslautern bekennen: Immunität oder Gerechtigkeit
Ja, es geistert bei den Gerichten noch immer die Mär von Privilegien und Immunitäten der NATO herum. Diese gelten aber nur für den internationalen, diplomatischen Teil der NATO. Natürlich haben die militärischen Hauptquartiere auch gewisse Privilegien für ihr Funktionieren. Nur, gerichtliche Immunität ist nicht dabei.
Sie müssen für die Schäden, die sie verursachen einstehen, bzw. an ihrer Stelle muss der Aufnahmestaat für die Schadensregulierung eintreten. Also darf man gespannt sein, ob der Vorsitzende des Arbeitsgerichts bereit ist, den Rechtsfall aufzuklären oder ob er auch den Betrug schützen wird.
Mehr dazu in unserer Eingabe an das Arbeitsgericht.
Am 1. April 2021, 12:00 Uhr werden wir sehen.