Diese Seite ist das Inhaltsverzeichnis zu den angeblichen
"Geheimnissen"
und weiteren
"Dokumenten".
Die Tatobjekte - die "Kronjuwelen" der NATO !
Insgesamt 29 Seiten, grossflächige Ausdrucke einer EXCEL-Datei. Die Datei hatte keine Sicherheitskennzeichnung, ein Tabellenblatt war sogar als "NATO UNCLASSIFIED" markiert. Die Daten wurden von dem NATO-Agenten Erhard Semmler (US) offen an StA Dr. Tobias Engelstätter übergeben. Beim Generalbundesanwalt wurden die Ausdrucke nachträglich, gesetzeswidrig "GEHEIM - amtlich geheimgehalten" gestempelt und zur geheimen Verschlusssache, den "Kronjuwelen" gemacht, um Staatsgeheimnisse vorzutäuschen.
Einige wenige persönliche oder möglicherweise angreifbare Daten wurden gelöscht.
Man beachte die angeblichen NATO-Geheimnisse, die Passwörter, wie "vegas", "4fICCws", "070_admin", "070_ldap", "070_ICC", "letmein@BMD", für "let me in". Das sollen bei der NATO operative Passwörter gewesen sein! Die Sicherheitslücken waren seit 2010 bekannt und wurden hartnäckig bestritten!
Die Vernehmungsprotokolle der NATO-Zeugen, jeweils die erste Seite, nachträglich - "GEHEIM - amtlich geheimgehalten" gestempelt, bzw. gefälscht.
Das Gutachten des Sachverständigen Dr. Sandro Gaycken. Es enthält alle üblichen Hackermethoden und sollte dem Staatsschutzsenat aufzeigen, wie gefährlich die Daten sein können. Allerdings weist er auch darauf hin, dass diese Daten schon bei der NATO nicht geheim gehalten wurden. Damit konnten schon keine Geheimnisse vorliegen. Aber - er hatte dennoch sein Gutachten als "GEHEIM" gekennzeichnet, wohl, um den Richtern das gewünschte Gutachten zu liefern. Deshalb muss jetzt das Amtsgericht Berlin-Mitte nachweisen, warum das Gutachten "GEHEIM" sein soll. Ironie der Sache: Wenn der Richter entscheidet, dass das Gutachten zu den NATO-Informationen geheim sein soll, dann darf er es selbst ohne Ü2-Sicherheitsüberprüfung gar nicht sehen. Denn der hat keine Sicherheitsüberprüfung.
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Die geheim eingestuften Sachstandsberichte des LKA, jeweils die erste Seite.
Dokumente
Schreiben des Bürgerbeauftragten vom 30.9.2014
Dies war das erste Indiz, dass der Senatsvorsitzende beim OLG Koblenz, Völpel, selbst nicht für Geheim sicherheitsüberprüft und ermächtigt war. Er musste sich für die Einstufung seines schriftlichen Urteils die Ermächtigung seines Geheimschutzbeauftragten einholen - nachdem er in einem monatelangen Verfahren mich zum Landesverräter verurteilt hatte!
Also hatte er selbst keine Ermächtigung für Geheim!
Schreiben des Geheimschutzbeauftragten beim OLG Koblenz vom 12.10.2015
Zu meiner Anfrage einer Sicherheitsüberprüfung und Ermächtigung meint der Geheimschutzbeauftragte, das sei nur eine verwaltungsrechtlich verliehene Ermächtigung, die sei nicht erforderlich. Er war offensichtlich nur pro-Forma Geheimschutzbeauftragter für eine extra Zulage.
Die Ausreden der Präsidentin des BGH, Frau Limperg
Nachdem der Sabotage- und Geheimschutzbeauftragte, Bundesrichter Maier ahnungslos im Geheimschutz lediglich das Verfahren rechtfertigte, hat sich dann die Präsidentin, Frau Limperg in § 2(3) Nr. 2 SÜG geflüchtet, die Ausnahmeregelung für Richter.
Schreiben der Präsidentin des BGH vom 4.1.2016
Nachdem ich ihr mitteilte, dass die bei NATO-Geheimnissen keine Anwendung findet - was sie als Juristin wissen müsste, - schrieb sie juristisch lapidar, sie bliebe bei Ihrer Ansicht.
So einfach ist das in der höchstrichterlichen Justiz.
Schreiben der Präsidentin des BGH vom 29.1.2016